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Mein Onkel hätte gestern einen Vortrag halten sollen. Er war auch schon in den örtlichen Medien angekündigt. Nachdem das mit meiner Oma, seiner Mutter, gestern aber so eskaliert ist, sagte er ihn kurzerhand ab.

Den Auskünften meiner Mutter zufolge hat mein Onkel gestern Abend - am Bett meiner Oma - wie ein Schlosshund geweint. Sie sei wieder völlig friedlich und lieb gewesen. Er wollte die ganze Nacht bei ihr bleiben, weil sie sich so alleine fühlte und ängstigte.

Meine Mutter sprach von einer "Vorahnung", Iris, die Tochter einer verstorbenen jüngeren Schwester meiner Oma,die an der gleichen Krankheit verstarb, auch.

Sie solle morgen früh ja wieder aufwachen, habe meine Mutter zu der ihrigen gesagt.

Ist das fair, ihr, meiner Oma, unseren Willen unter diesen lebensunwerten Umständen aufzudrängen?

Ich weiß, dass meine Oma vom Grundtenor nicht gehen möchte, weil sie so sehr an der Familie hängt, aber das bißchen Leben, was man ihr medizinisch noch zugeseteht, ist ohne jegliche Lebensqualität.

Muss jetzt los, habe einen langen Anfahrtsweg zu meinem 9 Uhr-Termin.

Erst danach werde ich mich erkundigen können, wie es meiner Oma heute geht und was es mit der Vorahnung meiner Mutter auf sich hat.
luag meinte am 2. Aug, 18:18:
..., aber das bißchen Leben, was man ihr medizinisch noch zugesteht, ist ohne jegliche Lebensqualität.
Patty, hierzu darf jeder seine eigene Meinung haben.
In dubio pro reo, gerade wenn es um Leben oder Tod geht: Das ist für mich die Maxime.
Was nicht heißen soll, dass in dem Fall, wenn Deine Oma den Wunsch verspürt, sterben zu wollen, dies mit allen verfügbaren Mittel verhindert wird.
Ich schaue gerne nach Afrika oder Asien, wenn es um den Umgang mit dem Tod geht. 
pattyv antwortete am 3. Aug, 10:43:
in dubio pro vita
Eins vorweg: Der Grundsatz "in dubio pro reo" ist eine Konkretisierung der Unschuldsvermutung. In „dubio pro reo“ heißt „im Zweifel für den Angeklagten“ (ich weiß, dass Du das weißt, will auch nicht besserwissend klingen, brauche es aber für meine Ausführungen). Eine Strafe darf erst dann verhängt werden, wenn das Gericht zu der Überzeugung gekommen ist, dass der Angeklagte eine Straftat begangen hat.
Als „schuldig“ für was auch immer habe ich meine Oma zu keinem Zeitpunkt empfunden und „Angeklagte“ war sie natürlich auch nie, doch ich glaube, Du möchtest mir etwas Übertragenes mitteilen.
Korrigiere mich, wenn ich etwas Falsches schreibe: Du bist im Zweifel für den (das) Angeklagte(n) „Leben“ (in dubio pro vita). Selbstverständlich darf dazu jeder seine eigene Meinung haben, wobei die meiner Oma in diesem Punkt – je nach Gemütsverfassung und eigenem inneren Erleben - zwischen Leben- und Sterbenwollen schwankt.

Fakt ist, ich werde sie heute besuchen - und das freut mich. 
 

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